Taschenuhren – Armbanduhren – Chronographen. Revision und Reparatur.

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bernd Stumpp (https://vintage-uhrwerker.de/) – im folgenden Uhrmacher genannt – und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Kostenvoranschlag

Die Darstellung der angebotenen Dienstleistungen auf der Homepage von https://vintage-uhrwerker.de/ ist freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags zwischen Uhrmacher und dem Kunden kommt durch Zusendung der Uhr mithilfe unseres Reparaturformulars zu Stande. Die Erstellung des Kostenvoranschlags ist für den Kunden kostenlos. Die Kosten für den Rückversand der Uhr vom Uhrmacher an den Kunden werden durch den Kunden übernommen. Der Uhrmacher ist 4 Wochen an den Kostenvoranschlag gebunden.

§ 3 Revisionsvertrag

Der Vertrag über die Reparatur der betreffenden Uhr des Kunden kommt zwischen dem Uhrmacher und dem Kunden durch die Bestätigung des Kostenvoranschlags zustande, ob per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form.

§ 4 Kundenverantwortlichkeit

1. Schäden, die aufgrund fehlerhafter Verpackung durch den Kunden entstehen, trägt der Kunde.

2. Der Kunde versichert, dass die zur Reparatur, Wartung oder Erstellung eines Kostenvoranschlags versendete Uhr frei von Rechten Dritter ist oder der Kunde durch Vollmacht oder aufgrund anderen Rechtsgeschäfts hinreichend verfügungsberechtigt ist.

3. Zur Erstellung des Kostenvoranschlags ist je nach Art und Umfang des festzustellenden Reparaturbedarfs der zugesandten Uhr ein Eingriff des Uhrmachers in die Uhr erforderlich. Der Kunde willigt durch Zusendung der Uhr an den bestimmungsgemäßen Uhrmacher in diesen Prüfungseingriff ein.

§ 5 Reparatur- und Leistungsumfang

1. Die Reparaturleistung ist auf die fach- und sachgerechte Durchführung der zur Beseitigung der im Kostenvoranschlag angegebenen Reparaturmaßnahmen gerichtet. Die Reparaturmaßnahmen können sowohl in der Reparatur und/oder Wiederherstellung defekter oder abgenutzter Teile und/oder in dem kompletten Austausch von defekten Einzelteilen durch Ersatzteile bestehen.

2. Soweit verfügbar, werden stets Originalersatzteile für den Austausch defekter Einzelteile verwendet. Sind Originalersatzteile nicht verfügbar, ist der Uhrmacher berechtigt, Ersatzteile anzufertigen oder andere Ersatzteile zu verwenden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der ersetzten Teile. Ersatzteile von Replikationsuhren unterliegen den Toleranzen dieser und daher außerhalb jeder Norm oder technischer Regelung und die Funktionalität kann nicht gewährleistet werden.

§ 6 Reglage und Unmöglichkeit

1. Die Reglage des Uhrwerks und optische Aufarbeitungen erfolgen immer nur bestmöglich. Die Gangwerte als auch der optische Zustand einer neuen Uhr können nicht gewährleistet werden.

2. Kann trotz sach- und fachgerechter Durchführung der Reparatur/ Prüfung des Reparaturbedarfs die Reparatur nicht durchgeführt werden, weil insbesondere die hierfür notwendigen Ersatzteile nicht vorhanden sind oder nicht beschafft oder nicht angefertigt werden können oder die Uhr stellt sich nach Prüfung und Öffnung als irreparabel dar und waren diese Sachverhalte bei Abschluss des Vertrags nicht erkennbar, wird der Uhrmacher von seiner Leistungspflicht frei und ist berechtigt, den Vertrag zu beenden. Der Vergütungsanspruch bleibt in dem Umfang der bereits erbrachten Leistung bestehen. Zudem hat der Uhrmacher einen Anspruch auf Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen.

§ 7 Preise / Versandkosten

1. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zum Lieferzeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.

2. Der Kunde trägt die Kosten für den Versand vom Uhrmacher zurück zum Kunden. Die Versandkosten richten sich im Übrigen insbesondere nach dem Wert der Uhr und werden daher für den Kunden gesondert beim Bestellvorgang berechnet und aufgeführt.

§ 8 Haftungsausschluss

1. Der Uhrmacher sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet der Uhrmacher im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

2. Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.